Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Müssen wir Gerichtskosten bezahlen?
#1
Hallo!

Mal wieder gibt es Stress!

Mein Mann hat Kind (8Jahre) aus vorheriger Beziehung. Davon existieren Restschulden (330 Euro) monatlich.
Mann ist seit 4 Jahren neu verheiratet und hat seit April mit dieser Frau ein Kind. Ehefrau hat momentan Einkommen vom Elterngeld. Danach noch 2 Jahre Elternzeit mit einem 450 Euro Job. Ehefrau hatte vor Geburt Selbständigkeit. Momentan ruht dies. Vorher allerdings kein Gewinn erwirtschaftet da dies noch beim Aufbau war.

KM hat Kindesunterhalt in Höhe von 115% eingeklagt. Ausergerichtlich wollte sie sich nicht einigen. Jetzt ging es vor Gericht. Richterin hat alles anerkannt außer das Mann Ehefrau unterhaltspflichtig ist. Somit wäre der Unterhalt bei 110% wobei mit Anerkennung der Ehefrau eine Herabstufung auf 105% möglich wäre. Richterin meinte man soll sich auf 110% einigen. KM besteht weiterhin auf 115%.

Jetzt wurden vom Gericht dem Vater 9/10 der Gerichts und Anwaltskosten zugeteilt. Warum denn bitte das????

Ist das wirklich möglich??? Was kann man dagegen tun???

Vater zahlt von beginn an regelmäßig was er bezahlen muss (KM findet das natürlich immer zu wenig). Alles was KM vorgetragen hat wurde von der Richterin nicht anerkannt. Sie wollte das die Restschulden nicht anerkannt werden. Das die Vorrauszahlungen an das Finanzamt nicht anerkannt werden und das Ehefrau nicht anerkannt wird. Das ist der einzige Punkt wo Richterin zustimmt. Warum auch immer??? Rechtens wäre es wenn es anerkannt wird.

Was können wir tun???

Vielen Dank schon mal im Vorraus
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Müssen wir Gerichtskosten bezahlen? - von eve1510 - 01-12-2016, 12:18

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste