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Müssen wir Gerichtskosten bezahlen?
#2
Bei der Kostenentscheidung in Unterhaltssachen sind folgende Kriterien maßgebend:

§ 243 Kostenentscheidung
Abweichend von den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Kostenverteilung entscheidet das Gericht in Unterhaltssachen nach billigem Ermessen über die Verteilung der Kosten des Verfahrens auf die Beteiligten. Es hat hierbei insbesondere zu berücksichtigen:

1.das Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen der Beteiligten, einschließlich der Dauer der Unterhaltsverpflichtung,
2.
den Umstand, dass ein Beteiligter vor Beginn des Verfahrens einer Aufforderung des Gegners zur Erteilung der Auskunft und Vorlage von Belegen über das Einkommen nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist, es sei denn, dass eine Verpflichtung hierzu nicht bestand,
3.
den Umstand, dass ein Beteiligter einer Aufforderung des Gerichts nach § 235 Abs. 1 innerhalb der gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist, sowie
4.
ein sofortiges Anerkenntnis nach § 93 der Zivilprozessordnung.

Kann es sein, dass der Mann, von dem Du schreibst (ist das jetzt Dein Mann und er ist mit einer anderen Frau verheiratet und hat mit jener Frau ein Kind oder bist Du die Frau selbst (und wenn ja, warum schreibst Du dann so komisch?)) die Auskünfte und Belege in der vorgerichtlichen Korrespondenz nicht vollständig beigebracht hat?
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RE: Müssen wir Gerichtskosten bezahlen? - von Theo - 01-12-2016, 12:31

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