01-12-2016, 13:45
(01-12-2016, 13:24)Sixteen Tons schrieb: Klar, gegen die Kostenentscheidung kann man unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Beschwerde einlegen.
Das muß natürlich Aussicht auf Erfolg haben, sonst kommen die Kosten für die abgelehnte Beschwerde noch oben drauf.
Was sagt denn euer Anwalt dazu?
Dem werden wir heute schreiben. Aber wenn es dann noch teurer wird... oh je... wissen jetzt schon nicht wie wir das bezahlen sollen
