01-12-2016, 14:12
Nun, wenn die KM und er gesamtschuldnerisch haften, dann wird der Vermieter es sich vermutlich erst einmal bei Deinem Mann holen, da es wahrscheinlicher ist, dass er dort zu seinem Geld kommt.
Dein Mann hat dann im Wesentlichen Anspruch darauf, sich die Hälfte von seiner Ex wiederzuholen. Sie haben die Wohnung schließlich zusammen gemietet und bewohnt.
Man kann natürlich hin und herstreiten, wer denn jetzt für die Schäden eigentlich verantwortlich war. Weil aber vermutlich keiner beweisen kann, dass der jeweils andere die Schäden allein verursacht hat, bleibt es wohl bei Halbe-halbe.
Dein Mann hat dann im Wesentlichen Anspruch darauf, sich die Hälfte von seiner Ex wiederzuholen. Sie haben die Wohnung schließlich zusammen gemietet und bewohnt.
Man kann natürlich hin und herstreiten, wer denn jetzt für die Schäden eigentlich verantwortlich war. Weil aber vermutlich keiner beweisen kann, dass der jeweils andere die Schäden allein verursacht hat, bleibt es wohl bei Halbe-halbe.