02-12-2016, 10:16
(02-12-2016, 09:08)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: Zudem inzwischen (laut angeblicher Email der Tochter an noKids) Ordnungshaft angedroht.Das gehört zum Standardtext nach §89 FamFG ...
Zitat:... Ordnungsgeld bis zur Höhe von 25.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten anordnen kann. Verspricht die Anordnung eines Ordnungsgeldes keinen Erfolg, kann das Gericht Ordnungshaft bis zu sechs Monaten anordnen.Tatsächlich verhängte Ordnungshaft wegen vereiteltem Umgang gegen eine Mutter ist allerding extrem selten.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel