02-12-2016, 13:37
(25-11-2016, 14:44)Theo schrieb:Theo, leider kann mir keiner den genauen Paragraphen nennen. Ich finde auch nicht wirklich etwas darüber. Hast Du da ggf einen?(25-11-2016, 14:11)fragender schrieb: OK. Da das Gericht es seit Beginn zu einer "Elterlichen Sorge" gemacht hat würde ich sagen, dass es dann nicht nötig ist und somit sofort Vollstreckbar wäre.
Nein, denn der Auskunftsanspruch ist zwar eine Kindschaftssache, aber keine, die von Amts wegen vollstreckt wird.