02-12-2016, 22:46
Tja, leiber p. Es steht aber auch nirgends das der Unterhalt für, meinetwegen, Januar erst dann fällig ist wenn man das Gehalt/ den Lohn, für Dezember ausbezahlt bekommen hat. In dem Paragraphen steht " ist im Vorraus zu leisten". Und im Vorraus für einen Monat heißt bis spätestens zum ersten des Monats. Das mit dem dritten oder 5 oder so steht nirgendwo, ist auch unsinn