02-12-2016, 22:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-12-2016, 22:59 von pillepalle.)
ich bin mir auch nicht sicher was "monatlich im voraus" bedeuten soll.
Ich meine ich bezahle den Unterhalt vom Dezember nicht im
November wenn mein Dezembergehalt erst am 28.12. kommt...
Irgendwo sollte man mit den Forderungen noch auf dem Boden bleiben...
Ich meine ich bezahle den Unterhalt vom Dezember nicht im
November wenn mein Dezembergehalt erst am 28.12. kommt...
Irgendwo sollte man mit den Forderungen noch auf dem Boden bleiben...