02-12-2016, 22:59
Wende dich damit an die Richter. In weitaus den meisten Urteilen steht "3. Werktag des Monats im Voraus". Das ist der Tatsache geschuldet, dass eine Überweisung 1-3 Tage dauern kann. Es ist dann zwar fristgerecht incl. Wertstellung bezahlt, aber das Geld eben noch nicht angekommen. Die Tage sind dem "Geld ist unterwegs" geschuldet.
Relevant für den Verpflichteten ist auch nur der Termin, ab dem tatsächlich gepfändet und Zinsen verlangt werden kann. Das beginnt in der Regel nach dem dritten Werktag.
Ich würde dem Ganzen keine Bedeutung zumessen. Überweise am 1. per Dauerauftrag, die darüber hinausgehende Diskussion ist Korinthenkackerei.
Relevant für den Verpflichteten ist auch nur der Termin, ab dem tatsächlich gepfändet und Zinsen verlangt werden kann. Das beginnt in der Regel nach dem dritten Werktag.
Ich würde dem Ganzen keine Bedeutung zumessen. Überweise am 1. per Dauerauftrag, die darüber hinausgehende Diskussion ist Korinthenkackerei.