03-12-2016, 06:15
Dauerauftrag zum 1. d. Monats reicht.
Angenommen, der Unterhalt für Dezember käme schon am 30.11. mit dem Verwendungstext "Unterhalt" auf das Konto der Kindsmutter, dann könnten die dir erklären, dass du noch den Dezember schuldest, hast schließlich nur (zweimal) November bezahlt.
Es ist so, wie @p_ geschrieben hat!
Angenommen, der Unterhalt für Dezember käme schon am 30.11. mit dem Verwendungstext "Unterhalt" auf das Konto der Kindsmutter, dann könnten die dir erklären, dass du noch den Dezember schuldest, hast schließlich nur (zweimal) November bezahlt.
Es ist so, wie @p_ geschrieben hat!
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
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This machine kills [feminists]!
(Donovan)