07-12-2016, 10:35
Grundsätzlich muss alles was vor Gericht gehen soll, "gerichtsfest" dokumentiert sein. Egal was.
Sonst macht es ja keinen Sinn. Man will ja dem Richter nur eine Art "Anleitung" geben, damit er das urteilt, was man will.
Das wäre dann auch übrigens der qualitative Unterschied:
Die Exfrau kommt mit Behauptungen.
Der Exmann kommt mit Fakten und Beweisen. Das die Beweise erst noch fabriziert werden mussten, interessiert da eher weniger.
Sonst macht es ja keinen Sinn. Man will ja dem Richter nur eine Art "Anleitung" geben, damit er das urteilt, was man will.
Das wäre dann auch übrigens der qualitative Unterschied:
Die Exfrau kommt mit Behauptungen.
Der Exmann kommt mit Fakten und Beweisen. Das die Beweise erst noch fabriziert werden mussten, interessiert da eher weniger.