08-12-2016, 07:56
Das Spekulieren über Verwirkungstatbestände nach §1579 BGB ist müssig.
Kein Richter in Deutschland wird einer Mutter ihr Einkommen wegnehmen, schon gar nicht nach dreissig Jahren Ehe. Notfalls waren Gewalttätigkeiten eben alltäglich und eheprägend.
Kein Richter in Deutschland wird einer Mutter ihr Einkommen wegnehmen, schon gar nicht nach dreissig Jahren Ehe. Notfalls waren Gewalttätigkeiten eben alltäglich und eheprägend.
Bibel, Jesus Sirach 8.1