09-12-2016, 14:56
Ich habe durch den Berechtigungsschein von einem RA erfahren, dass sehr wohl eine Änderungsklage von Erfolg sein kann. Da ich in den letzten 1,5 Jahren knapp die Hälfte von dem im Vergleich festgesetzten Netto Einkommen habe. (Ironie: DIE RA bei der ich vor 5 Monaten war meinte Damals, dass eine Änderung KEINEN Erfolg bringen würde).
Leider meinte der aktuelle RA, dass ER meine Zukünftigen Einnahmen nicht verschleiern dürfte, da er sonst mit seiner Zulassung spielen würde. Ist dem wirklich so? Ich hoffe halt nicht, dass ich einen zu gutmütigen RA wieder habe und der von dem RA meiner Ex wieder zerfetzt wird. Denn dieser ist sich nicht zu schade gewesen, ganz, gaaanz tief in die Schmutzkiste zu greifen und auch mal gerne das Recht versucht ein wenig zu biegen. Damals kamen so Sachen wie:"Die Private Krankenversicherung kann ja nicht vom Einkommen abgezogen werden" oder, "Meine Mandantin bekommt natürlich Trennungsunterhalt, es ist doch egal, dass Sie in dem Gemeinsamen Haus lebt, denn die Kinder sind ja auch in diesem"....
Leider meinte der aktuelle RA, dass ER meine Zukünftigen Einnahmen nicht verschleiern dürfte, da er sonst mit seiner Zulassung spielen würde. Ist dem wirklich so? Ich hoffe halt nicht, dass ich einen zu gutmütigen RA wieder habe und der von dem RA meiner Ex wieder zerfetzt wird. Denn dieser ist sich nicht zu schade gewesen, ganz, gaaanz tief in die Schmutzkiste zu greifen und auch mal gerne das Recht versucht ein wenig zu biegen. Damals kamen so Sachen wie:"Die Private Krankenversicherung kann ja nicht vom Einkommen abgezogen werden" oder, "Meine Mandantin bekommt natürlich Trennungsunterhalt, es ist doch egal, dass Sie in dem Gemeinsamen Haus lebt, denn die Kinder sind ja auch in diesem"....