12-12-2016, 14:52
Es hat eine Mutter getroffen! Ich staune...
Aber davon ab - die unterhaltspflichtige Mutter hat ein Netto (seit 2015) von mehr als 1300 Euro netto. Da sie arbeitslos ist, steht ihr doch eh nur €880 SB zur Verfügung, oder irre ich? Berufsbedingte Aufwendungen hat sie auch nicht.
€420 stehen also für KU auch ohne fiktives Einkommen zur Verfügung.
Aber davon ab - die unterhaltspflichtige Mutter hat ein Netto (seit 2015) von mehr als 1300 Euro netto. Da sie arbeitslos ist, steht ihr doch eh nur €880 SB zur Verfügung, oder irre ich? Berufsbedingte Aufwendungen hat sie auch nicht.
€420 stehen also für KU auch ohne fiktives Einkommen zur Verfügung.