12-12-2016, 17:24
Hallo Simon i i
vielen Dank für Deine nette Antwort. Ich dachte mir das schon in die Richtung, wollte mich nur nochmal rückversichern.
Dann kommt für mich halt die übliche Volljährigen Unterhalt Problematik.
Zitat von p:
Du gibts einen Tag vor dem Geburtstag einen an das Kind adressierten Brief in den Briefkasten zur Post. Darin gratulierst du ihm zum Geburtstag, schreibst dass sich mit dem heutigen Tag auch der Unterhalt ändert und du bereit bist, ihm weiter etwas zu zahlen. Dazu benötigst du zwingend seine Kontonummer, denn der Unterhalt darf schuldbefreiend nur noch direkt an den Berechtigten gezahlt werden und eine aktuelle Schulbescheinigung sowie Angaben samt Nachweis über das Einkommen der Mutter und seine Eigenes sofern vorhanden, um die Haftungsquote berechnen zu können. Die muss er innerhalb nächsten 14 Tage schicken.
vielen Dank für Deine nette Antwort. Ich dachte mir das schon in die Richtung, wollte mich nur nochmal rückversichern.
Dann kommt für mich halt die übliche Volljährigen Unterhalt Problematik.
Zitat von p:
Du gibts einen Tag vor dem Geburtstag einen an das Kind adressierten Brief in den Briefkasten zur Post. Darin gratulierst du ihm zum Geburtstag, schreibst dass sich mit dem heutigen Tag auch der Unterhalt ändert und du bereit bist, ihm weiter etwas zu zahlen. Dazu benötigst du zwingend seine Kontonummer, denn der Unterhalt darf schuldbefreiend nur noch direkt an den Berechtigten gezahlt werden und eine aktuelle Schulbescheinigung sowie Angaben samt Nachweis über das Einkommen der Mutter und seine Eigenes sofern vorhanden, um die Haftungsquote berechnen zu können. Die muss er innerhalb nächsten 14 Tage schicken.