12-12-2016, 18:29
(12-12-2016, 15:56)Simon ii schrieb: ...
Genauere Antwort: Du müßtest, wenn Du etwas am KU ändern möchtest, zeitgleich mit dem Abschluß eine Auskunft von dem Kind anfordern, wie der weitere Ausbildungsweg aussehen wird.
...
In der Praxis wird das Problem bestehen, dies rechtzeitig durchsetzen zu können.
Simon II
Was wäre dann möglich? Eine Auskunftsanforderung geht doch nur gerichtlich oder?
Hat Simon recht oder ließe sich was machen?