12-12-2016, 18:57
Hallo Forum,
weiß nicht ob das hier bei konkrete Fälle reinpasst, wenn nicht bitte verschieben.
Habe im I-net was gelesen:
Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge nach der Regelung aus 2016. Diese hat das OLG Düsseldorf noch nicht aktualisiert, da erst noch die angekündigte Anhebung des Kindergelds abgewartet werden soll.
Bezahle ich jetzt für den Januar 2017 noch aus der alten (2016) Tabelle oder muß ich selbständig den Betrag entsprechend erhöhen?
Danke für Eure Infos.
weiß nicht ob das hier bei konkrete Fälle reinpasst, wenn nicht bitte verschieben.
Habe im I-net was gelesen:
Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge nach der Regelung aus 2016. Diese hat das OLG Düsseldorf noch nicht aktualisiert, da erst noch die angekündigte Anhebung des Kindergelds abgewartet werden soll.
Bezahle ich jetzt für den Januar 2017 noch aus der alten (2016) Tabelle oder muß ich selbständig den Betrag entsprechend erhöhen?
Danke für Eure Infos.