13-12-2016, 12:17
(12-12-2016, 18:55)blue schrieb: Wenn er volljährig wird, ändert sich so einiges. U.a. wird das Kindergeld voll angerechnet.
Steht alles in der faq
Das Problem bei der Sache ist, daß das Kind noch nicht volljährig ist, denn - wenn ich richtig gelesen habe - wird es erst im März 2018 (!) volljährig.
Es ist also aktuell noch privilegiert und somit ist die Durchsetzung einer KU-Minderung wahrscheinlich deutlich schwieriger bis fast unmöglich.
Simon II