13-12-2016, 17:14
(13-12-2016, 12:17)Simon ii schrieb: ... erst im März 2018 (!) volljährig.
... KU-Minderung ... unmöglich.
Simon II
Ja du hast natürlich recht,,, Mitllerweile bin ich auf dem Stand das ich einfach immer zu spät dran war mit Überlegungen...
Ex war immer besser informiert.
Meine Überlegung war halt die sogenannte Rumgammelzeit vom Abschluß der Schule bis zur Volljährigkeit ...
Wenn nun gar nichts kommt an Informationen vom Kind wie es die Zeit überbrückt, wie komme ich dann an diese Informationen?
So wie ich dich verstehe bleibt da gar nichts übrig als halt tapfer weiter Unterhalt bezahlen.
@ bubi
Danke für die Info, wäre ja zu schön gewesen. Aber die 326 werden doch gequotelt?