13-12-2016, 18:06
(13-12-2016, 17:14)karlderkurze schrieb: Wenn nun gar nichts kommt an Informationen vom Kind wie es die Zeit überbrückt, wie komme ich dann an diese Informationen?
- Brief an die KM per Einschreiben mit Rücksendung mit der Auskunftsaufforderung. Dabei Fristsetzung von 14 Tagen.
- Kommt nichts, einen RA schreiben lassen (Kosten für einen Brief vorher abklären). Auch hier Fristsetzung von 14 Tagen.
- Kommt immer noch nichts, SOFORT Antrag bei Gericht auf Auskunft stellen (ob Du dazu einen RA brauchst, weiß ich nicht. Da können andere Foristen vielleicht etwas dazu sagen).
Wenn Du mit Halbheiten anfängst, hast Du von vorneherein verloren.
Simon II