14-12-2016, 19:17
(13-12-2016, 23:14)p__ schrieb: Die Aukunft ist auf Aufforderung durch den Unterhaltspflichtigen zu geben und kommt nicht von selbst. Wird sie verweigert, muss der Unterhaltsberechtigte klagen. Mit Anwalt, da Anwaltspflicht herrscht. Er klagt auf Herabsetzung des Titels auf Null, da keine Nachweise einer Ausbildung geliefert wurden.
Nur so nebenbei. Nicht vergessen, dass Muddi ebenso zur Auskunft aufzufordern ist!