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Schulabschluß - was nun?
#21
(13-12-2016, 23:14)p__ schrieb: Die Aukunft ist auf Aufforderung durch den Unterhaltspflichtigen zu geben und kommt nicht von selbst. Wird sie verweigert, muss der Unterhaltsberechtigte klagen. Mit Anwalt, da Anwaltspflicht herrscht. Er klagt auf Herabsetzung des Titels auf Null, da keine Nachweise einer Ausbildung geliefert wurden.

Nur so nebenbei. Nicht vergessen, dass Muddi ebenso zur Auskunft aufzufordern ist!
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Schulabschluß - was nun? - von karlderkurze - 12-12-2016, 15:37
RE: Schulabschluß - was nun? - von Simon ii - 12-12-2016, 15:56
RE: Schulabschluß - was nun? - von p__ - 12-12-2016, 18:09
RE: Schulabschluß - was nun? - von blue - 12-12-2016, 18:55
RE: Schulabschluß - was nun? - von Simon ii - 13-12-2016, 12:17
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RE: Schulabschluß - was nun? - von Simon ii - 13-12-2016, 20:45
RE: Schulabschluß - was nun? - von p__ - 13-12-2016, 23:14
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RE: Schulabschluß - was nun? - von bubi - 12-12-2016, 22:51
RE: Schulabschluß - was nun? - von p__ - 13-12-2016, 17:37
RE: Schulabschluß - was nun? - von Simon ii - 13-12-2016, 20:17
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RE: Schulabschluß - was nun? - von p__ - 14-12-2016, 19:44
RE: Schulabschluß - was nun? - von blue - 14-12-2016, 20:15

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