14-12-2016, 19:44
Wieso das? Nochmal: Es geht hier nicht um Volljährigenunterhalt und das Kind ist auch nicht bei Mutti ausgezogen. Der alleinige Unterhaltspflichtige ist und bleibt bis zum 18. Geburstag der Vater. Allenfalls ist die Mutter aufzufordern, über das Einkommen des Kindes Auskunft zu geben. Wenn es zum Beispiel eine Ausbildung macht mit Ausbildungsvergütung.