14-12-2016, 21:39
Zitat:Einer stellt online eine Petion auf Aufhebeung des Anwaltszwangs, so wie vor 2009, glaube ich, und jut ist.
Ich verstehe nicht ganz. Hier gehts um den Fall von Depressiv. Soll er nun eine Petition starten, damit er das nächste mal ohne Anwalt klagen kann? Erst schreibst du von zwei Petitionen, die erfolglos wären und dann rätst du, "Einer" solle eine Dritte starten? Du rätst ihm, etwas zu wiederholen was bereits zweimal untauglich war?
Weder halte ich es für "jut", Dritte zur Arbeit mit untauglichen Werkzeugen aufzufordern, noch diesen Thread damit aufzufüllen. Ich denke, dir gehts wieder mal nur drum, Polemik abzuladen - die dummen hunderttausend Väter, die es nicht mal schaffen, eine Petiton zu machen. Ich gehöre übrigens auch zu denen, die ihre Zeit nicht mit irgendwelchen Petitionen auf irgendwelchen Petitionsplattformen verpulvern, die grösstenteils nur nach Pageviews für ihre Werbeeinahmen gieren und dafür die Nöte von Leuten missbrauchen, die ein Anliegen haben und glauben, damit würden sie gehört.
Mach doch mal zur Abwechslung was mit Sinn und hilf "Depressiv".