Wichtig bei BAFÖG ist, daß Du alle möglichen Posten aufzählst, die von Deinem Netto-Lohn abgezogen werden können.
Dies sind z.B.:
- Unterhaltskosten weitere Kinder
- Arbeitskosten (z.B. Fahrtkosten zur Arbeit; 30 Cent/km für hin und 30 Cent/km für rück (und nicht nur einfache Entfernung wie beim Steuerrecht))
Informationen findest Du z.B. hier:
http://www.studis-online.de/StudInfo/Stu...seite=3#p5
und hier vor allem:
BAFöG § 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern
Meine Erfahrung ist, daß das BAFÖG-Amt hier gerne zu ungunsten des Vaters rechnet.
Simon II
Dies sind z.B.:
- Unterhaltskosten weitere Kinder
- Arbeitskosten (z.B. Fahrtkosten zur Arbeit; 30 Cent/km für hin und 30 Cent/km für rück (und nicht nur einfache Entfernung wie beim Steuerrecht))
Informationen findest Du z.B. hier:
http://www.studis-online.de/StudInfo/Stu...seite=3#p5
und hier vor allem:
BAFöG § 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern
Meine Erfahrung ist, daß das BAFÖG-Amt hier gerne zu ungunsten des Vaters rechnet.
Simon II