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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#21
(16-12-2016, 11:04)fragender schrieb: Warum muss er meine Ex nun anschreiben, da es eh vor dem Gericht endet, egal ob Sie damit einverstanden ist oder auch nicht?

Weil deine Prämisse nicht korrekt ist. Ein gerichtlicher Vergleich kann jederzeit zwischen Unterhaltsgläubiger und Unterhaltsschulder geändert werden. Es müssen eben beide einverstanden sein und das übliche Geklimpere von wegen zu Lasten Dritter muss stimmen.

Also muss er erst mal fragen, ob die Ex vielleicht freiwillig zustimmt. Das würde noch ohne Anwalt gehen. Vor Gericht geht es dann ncht mehr ohne Anwalt.
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von p__ - 16-12-2016, 12:15

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