16-12-2016, 14:02
(16-12-2016, 12:34)fragender schrieb:(16-12-2016, 12:15)p__ schrieb: .... Ein gerichtlicher Vergleich kann jederzeit zwischen Unterhaltsgläubiger und Unterhaltsschulder geändert werden.
Hääää??? Dann hat das JobCenter doch recht gehabt, dass man einen Vergleich jederzeit zwischen den Parteien ändern kann.
Die Prämisse beim Jobcenter ist auch eine andere gewesen. Es behauptet, das der Vergleich einseitig, also nur von dir, widerrufen werden könnte. Das geht aber nicht. Es bedarf schon der Zustimmung des Vertragspartners oder eben eine Abänderung nach §323 ZPO (Gericht).
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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