21-12-2016, 16:04
Eine mitsorgeberechtigte Mutter dagegen darf selbstverständlich 6 Wochen mit dem Kind nach Portugal in den Urlaub fahren. Auch über Weihnachten und Silvester. Das dabei der Umgang für den Vater und das Kind ausfällt, bzw. nach 9 Monaten Aussetzung weiter verhindert wird, finden die Richter zwar schade, aber dann ist das eben so. Das Kind sei ja sowieso schon entfremdet, da kann man nichts mehr kaputt machen.
Amtsgericht Osnabrück, Az.: 4 F 276/12v. 29.11.2012.
http://www.unterhalt24.com/blog/2012/11/...angsrecht/
Amtsgericht Osnabrück, Az.: 4 F 276/12v. 29.11.2012.
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"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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