21-12-2016, 18:59
Für andere Kanäle ist es ein bisschen spät, bei Selbständigen sind die letzten drei Jahre die Referenz. Plötzliche Einkommensverringerungen, die "zufällig" mit dem Eintritt der Unterhaltspflicht zusammenfallen wirst du im Konfliktfall erklären müssen. In welcher Tausenderkategorie ist denn den jetziger Nettoverdienst? Unter 2000 EUR pro Monat?