22-12-2016, 21:20
Dann könntest Du viel Ärger am Hals haben, wenn man dir nachweisen kann, dass das Geld für dich überwiesen wurde. Kann man? Was kommt raus, wenn die Gegenseite dem Ursprungskonto nachgeht? Das wäre eventuell Kontomißbrauch mit dem Ziel, Zahlungen zu verheimlichen oder Vollstreckungsvereitelung gemäss § 288 StGB. Vollmachten bedeuten, z.B. Abhebungen und Überweisungen zu tätigen, aber nicht Geldeingänge zu deinen Gunsten.