27-12-2016, 17:25
Hallo,
mittlerweile hat der Anwalt zurückgeschrieben.
Er berechnet den Unterhaltsanspruch und hat die Verdienstnachweise der Mutter beigefügt.
Die Durchschnittseinkommen hat er richtig berechnet.
Bereinigt hat er die Einkommen lediglich um 5% berufsbedingte Aufwendungen,
der Selbstbehalt von 1300 Euro wurde abgzogen.
Den Unterhaltsbedarf von 744 Euro entnimmt er der DDT, zieht hiervon 190 Euro Kindergeld ab.
Die Haftungsquote beider Eltern ist fast gleich hoch: ich 282, sie 271.
Zahlungaufforderung bis 31.12.
Meiner Meinung nach fehlen einige wichtige Punkte:
- Allem vorran das Einkommen des Kindes, mutmaßlich rd. 350 - 400 Euro.
- Ausbildungsnachweis, Bescheinigung der Berufsschule etc.
- Bereinigung des Einkommens um 4% für private Altersvorsorge
Ich würde den Ra auffordern wollen das Ganze nochmal von vorne zu berechnen und mir die Nachweise zu schicken.
Überweisen werde ich 150 Euro, überschlagsweise gerechnet mit 390 Euro Vergütung minus 90 Euro Pauschale.
mittlerweile hat der Anwalt zurückgeschrieben.
Er berechnet den Unterhaltsanspruch und hat die Verdienstnachweise der Mutter beigefügt.
Die Durchschnittseinkommen hat er richtig berechnet.
Bereinigt hat er die Einkommen lediglich um 5% berufsbedingte Aufwendungen,
der Selbstbehalt von 1300 Euro wurde abgzogen.
Den Unterhaltsbedarf von 744 Euro entnimmt er der DDT, zieht hiervon 190 Euro Kindergeld ab.
Die Haftungsquote beider Eltern ist fast gleich hoch: ich 282, sie 271.
Zahlungaufforderung bis 31.12.
Meiner Meinung nach fehlen einige wichtige Punkte:
- Allem vorran das Einkommen des Kindes, mutmaßlich rd. 350 - 400 Euro.
- Ausbildungsnachweis, Bescheinigung der Berufsschule etc.
- Bereinigung des Einkommens um 4% für private Altersvorsorge
Ich würde den Ra auffordern wollen das Ganze nochmal von vorne zu berechnen und mir die Nachweise zu schicken.
Überweisen werde ich 150 Euro, überschlagsweise gerechnet mit 390 Euro Vergütung minus 90 Euro Pauschale.