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Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung
#35
Das kann man nur machen, wenn man sowieso unpfändbar pleite ist und davon ist Mars ganz offensichtlich weit entfernt.
Ansonsten wird halt verurteilt und gepfändet, fertig. Solange Geld pfändbar ist, sind irgendwelche Wünsche des Vaters kompett egal.
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RE: Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung - von Mercedes_AMG - 28-12-2016, 18:30
RE: Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung - von p__ - 28-12-2016, 18:53

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