(28-12-2016, 23:28)fasthans schrieb: Vielleicht habt sonst noch einige Tipps?* Checke doch mal ob deine Fa noch Verbindlichkeiten hat, die beglichen werden müssen.
* Wenn dich ein Rechteinhaber (Patente, Bildrechte, Geschäftsgeheimnisse) verklagt, wirst du wohl als rechtschaffender Bürger, wenn ein Gericht das so entscheidet, Schadenersatz leisten müssen. Gerichtsurteil ist Gerichtsurteil.... So ein Urteil (mit ungewissen Ausgang) kann man vermutlich vermeiden in dem man einen Vergleich mit dem Rechteinhaber schließt (Gütestelle?). Wenn sich das Verfahren hin zieht, wirst du vermutlich auf Grund irgend welcher Bestimmungen Rücklagen bilden müssen.
* Du kannst die Kohle der Fa auch einer Partei oder einem Verein oder Stiftung vermachen.
* Im BGB gibt es glaube ich auch irgend was mit Entreicherung...
Obiges wird man sicherlich nur machen dürfen wenn es keine entsprechende (spätere) Gegenleistung an dich gibt. Sonst wäre das sicherlich moralisch und vermutlich auch rechtlich verwerflich.
(28-12-2016, 23:28)fasthans schrieb: Auf meine Rückfrage haben sie geantwortet, dass meine Frau eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, dass das Kind mit ihr wohnt...Wenn deine Ex da was beeidet haben sollte was nicht stimmt (und du das belegen kannst) dann wäre das vermutlich Meineid oder ähnlich. Wenn das zutreffen sollte, wäre wäre das sicherlich strafbar. Anzeigen die Polizeibeamte verweigern auf zu nehmen kann man sicherlich auch wirksam erstatten in dem man diese per Onlinewache (Internet) erstattet.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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