31-12-2016, 16:54
(30-12-2016, 10:33)p__ schrieb: Erstens lange vor jeglicher drohender Unterhaltspflicht ...Ich habe mich schon öfter gefragt, was in Bezug auf die Familienrechtssprechung ein ausreichend langer Zeitraum ist ab dem keine geplante Handlung mehr unterstellt wird. Wenn man das aus bestimmten Bereichen der Versicherungswirtschaft ab leiten könnte, da glaube ich gelesen zu haben das bestimmte Versicherungssparten keinen Vorsatz mehr unterstellen wenn der Versicherungsfall (z.B. Suizid) länger als 3 Jahre seit dem Vertragsabschluß her ist.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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