Kindergeld und Steuer ID:
Meldungen in den Medien zu Folge kann es ab 01.01.2017 zu Rückforderungen von Kindergeld kommen wenn der Kindergeldstelle die Steuer ID des Kindergeld beziehenden Elternteils nicht vor liegt.
Zur Vermeidung eventueller Überraschungen kann es sinnvoll sein zu prüfen ob die Steuer ID auf dem letzten Kindergeldbescheid bereits drauf steht. Wenn das nicht der Fall sein sollte macht es Sinn der Kindergeldstelle die Steuer ID in einer belegbaren Art mit zu teilen.
Meldungen in den Medien zu Folge kann es ab 01.01.2017 zu Rückforderungen von Kindergeld kommen wenn der Kindergeldstelle die Steuer ID des Kindergeld beziehenden Elternteils nicht vor liegt.
Zur Vermeidung eventueller Überraschungen kann es sinnvoll sein zu prüfen ob die Steuer ID auf dem letzten Kindergeldbescheid bereits drauf steht. Wenn das nicht der Fall sein sollte macht es Sinn der Kindergeldstelle die Steuer ID in einer belegbaren Art mit zu teilen.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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