02-01-2017, 00:21
Mit hohen Mietzahlungen kannst du keine Unterhaltsverpflichtung senken. Es gilt der Selbstbehalt, hohe Ausgaben sind Privatsache. Wenn die Zahl der Unterhaltsverpflichteten sinkt, dann kannst du in der Tat in der Düsseldorfer Tabelle hochgestuft werden. Über Ausgaben ist das nicht zu ändern. Acht vielmehr darauf, dass auch alles eingerechnet ist, das zu deinen Gunsten zählt. Private Altersovrsorgekosten, berufsbedingte Ausgaben, neue Ehefrau als Unterhaltsberechtigte...