(02-01-2017, 12:06)zerpapa schrieb: Wäre es denn rechtens, die Hälfte der Miete und der Stromkosten zu verlangen?
Nein, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.
Du bist der alleinige Mieter. Das hat aber den Vorteil, dass Du den Mietvertrag auch alleine kündigen kannst.
Erster Schritt sollte jetzt sein, so schnell wie möglich raus aus der Wohnung, die Du Dir alleine nicht mehr leisten kannst.
(02-01-2017, 11:46)CheGuevara schrieb: Du stellst einfach die Mietzahlung ein und lässt die Sache auf dieser Ebene eskalieren..
Wie kann man nur einen solchen Schwachsinn raten!?!
Wenn er das macht, hat er neben seinen aktuellen Problemen noch eine Klage des Vermieters anhängig.
(02-01-2017, 11:46)CheGuevara schrieb:
Wenn sie wegen der Wohnungsgeschichte erst mal einen ordentlichen Schufa/Crefo Eintrag hat, ist sie nicht mehr so flexibel.
Niemand hat dann einen Eintrag außer ihm.