02-01-2017, 17:49
Insolvent, krank, zwei unterhaltsberechtigte Kinder... nicht einfach. Andererseits hat du auch nichts mehr zu verlieren. Deine Möglichkeiten:
- deine Gesundheit lässt wenigstens Teilzeitarbeit zu, egal wie sie bezahlt ist. Dann kannst du Aufstocker werden und den Staat den Unterhalt indirekt zahlen lassen. Das wäre die weichste und beste Lösung.
- du klagst gegen den Titel. Mit einem Attest als Begründung ist es damit aber nicht getan. Die Klage kann Monate oder sogar Jahre dauern, während gleichzeitig die Aussetzbarkeit der Vollstreckbarkeit abgelehnt wird und du am Ende auch noch verlierst. Ich kenne deine genaue Situation nicht, aber Klagen auf Unterhaltsende wegen gesundheitlicher Gründe liegen statistisch gesehen zwischen "kaum erfolgreich" und "fast nie erfolgreich". Vielleicht, wenn du mit hohem Grad schwerbehindert bist, eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehst.
- du ignorierst den ganzen Müll, das Gezeter und Gekreische der unterhaltsgeilen Möchtegerneinkassierer. Du wirst dann nach §850d ZPO gepfändet, was deutlich weiter geht wie §850c, der jetzt für dich gilt. Wie gut du damit leben kannst, musst du selbst wissen. Leute in einem sozialen Netz, die Dinge auch über Dritte laufen lassen können und selber noch etwas handlungsfähig sind, leben damit meist ganz gut. Einzelpersonen lassen sich wie überall leichter fertigmachen.
- deine Gesundheit lässt wenigstens Teilzeitarbeit zu, egal wie sie bezahlt ist. Dann kannst du Aufstocker werden und den Staat den Unterhalt indirekt zahlen lassen. Das wäre die weichste und beste Lösung.
- du klagst gegen den Titel. Mit einem Attest als Begründung ist es damit aber nicht getan. Die Klage kann Monate oder sogar Jahre dauern, während gleichzeitig die Aussetzbarkeit der Vollstreckbarkeit abgelehnt wird und du am Ende auch noch verlierst. Ich kenne deine genaue Situation nicht, aber Klagen auf Unterhaltsende wegen gesundheitlicher Gründe liegen statistisch gesehen zwischen "kaum erfolgreich" und "fast nie erfolgreich". Vielleicht, wenn du mit hohem Grad schwerbehindert bist, eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehst.
- du ignorierst den ganzen Müll, das Gezeter und Gekreische der unterhaltsgeilen Möchtegerneinkassierer. Du wirst dann nach §850d ZPO gepfändet, was deutlich weiter geht wie §850c, der jetzt für dich gilt. Wie gut du damit leben kannst, musst du selbst wissen. Leute in einem sozialen Netz, die Dinge auch über Dritte laufen lassen können und selber noch etwas handlungsfähig sind, leben damit meist ganz gut. Einzelpersonen lassen sich wie überall leichter fertigmachen.