02-01-2017, 21:38
(02-01-2017, 17:19)OutOfMyMind schrieb: Durch Schulden aus der Ehezeit die ich nicht mehr bedienen konnte, bin ich seit ca. 2 Jahren im Insolvenzverfahren. Seitdem zahle ich nicht mehr 120 Prozent, sondern "nur" noch Mindestunterhalt für Beide.Wie auch immer. Wenn deine Erkrankung einen GdB von am besten mind 50% (evtl. auch 30%) mit sich bringen sollte (mußt du beantragen), dann bekommst du in verschiedenen Konstellationen etwas mehr Geld (ALG1?/ALG2), hast einen höheren Selbstbehalt (150 € ?) bei der UH Berechnung und bekommst einen marginalen Steuerfreibetrag. Auch würdest du wenn du Arbeitslos bist, EU Rente beantragt hast und 3 bis 6 Stunden arbeiten gehen könntest (gesundheitlich) volle EU Rente bekommen wenn du keinen Job findest, obwohl das sonst nur bei Leuten der Fall ist die nur unter 3 h pro Tag arbeiten gehen können. Auch würdest du mind. 2 Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen können (der geanaue Wert ist vom Geburtsjahr abhängig).
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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