03-01-2017, 23:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-01-2017, 23:21 von tomtom.
Bearbeitungsgrund: Nachtrag
)
Hallo Zusammen,
ich wünsche einen guten Start ins Jahr 2017 und viel Glück, Erfolg und Ausdauer in allen Scheidungsfragen.
Und täglich grüßt das Murmeltier: habe den ersten Bescheid vom JA. Natürlich ist er so hoch, dass ich quasi keine finanzielle Luft mehr zum Atmen hätte. Allerdings steht dort nur die Einstufung drin und keine Details zur Berechnung. Diese werde ich beim JA anfragen. Meine Rechnung bei gleichen Zahlen ist natürlich komplett anders.
Meine Frage: wie ist das üblicherweise? Die wollen von mir eine Unterzeichnung des Titels. Werden / müssen die mir die Berechnung offenlegen? Oder muss ich damit rechnen, dass die quasi sofort Klagen, wenn ich erst mal die Berechnung anfrage und nicht "sofort" unterschreibe.
Mir geht es um meine weitere Vorgehensweise. Des weiteren ändert sich bei mir noch einiges hinsichtlich Wohnung/Miete, GdB und weiteres, so dass ich vor Unterzeichnung erst mal neue Grundlagen geltend machen möchte. Diese werden zeitnah eintreten, sind aber noch nicht Fakt. Mein Ziel ist es die Unterzeichnung so lange "rauszuzögern", bis bei mir einigermaßen stabile Verhältnisse vorherrschen -- um teure Abänderungsverfahren zu vermeiden.
Viele Grüße, Tom
P.S. Nachtrag: hinsichtlich JC ist meine Strategie erst mal so, alles zu liefern, was sie anfragen -- aber nicht mehr. Und dann nach einem Bescheid abzuwägen, ob ich notfalls ins Klageverfahren gehe. Ich hoffe, dass sie nach Berücksichtigung KU meine nicht Leistungsfähigkeit feststellen.
ich wünsche einen guten Start ins Jahr 2017 und viel Glück, Erfolg und Ausdauer in allen Scheidungsfragen.
Und täglich grüßt das Murmeltier: habe den ersten Bescheid vom JA. Natürlich ist er so hoch, dass ich quasi keine finanzielle Luft mehr zum Atmen hätte. Allerdings steht dort nur die Einstufung drin und keine Details zur Berechnung. Diese werde ich beim JA anfragen. Meine Rechnung bei gleichen Zahlen ist natürlich komplett anders.
Meine Frage: wie ist das üblicherweise? Die wollen von mir eine Unterzeichnung des Titels. Werden / müssen die mir die Berechnung offenlegen? Oder muss ich damit rechnen, dass die quasi sofort Klagen, wenn ich erst mal die Berechnung anfrage und nicht "sofort" unterschreibe.
Mir geht es um meine weitere Vorgehensweise. Des weiteren ändert sich bei mir noch einiges hinsichtlich Wohnung/Miete, GdB und weiteres, so dass ich vor Unterzeichnung erst mal neue Grundlagen geltend machen möchte. Diese werden zeitnah eintreten, sind aber noch nicht Fakt. Mein Ziel ist es die Unterzeichnung so lange "rauszuzögern", bis bei mir einigermaßen stabile Verhältnisse vorherrschen -- um teure Abänderungsverfahren zu vermeiden.
Viele Grüße, Tom
P.S. Nachtrag: hinsichtlich JC ist meine Strategie erst mal so, alles zu liefern, was sie anfragen -- aber nicht mehr. Und dann nach einem Bescheid abzuwägen, ob ich notfalls ins Klageverfahren gehe. Ich hoffe, dass sie nach Berücksichtigung KU meine nicht Leistungsfähigkeit feststellen.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!