04-01-2017, 10:22
(03-01-2017, 23:43)p__ schrieb: Das Jugendamt ist dir gegenüber zu überhaupt nichts verpflichtet. Sie dürften dir auch eine nackte Eurozahl als Forderung vorlegen, wenn ihnen danach ist. Und dich dann verklagen, wenn du das nicht akzeptierst.
Tja, dann wird es wohl darauf hinauslaufen. Ich meine allerdings gelesen zu haben, dass vor Titulierung eine Neuberechnung beantragt werden kann, wenn sich die Berechnungsgrundlage ändert und dass man das Recht auf eine Prüfung der neuen Situation hat. Betrifft das dann nur ein laufendes Verfahren?
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!