04-01-2017, 13:52
Beim Jugendamt kannst du als Vater genau Null beantragen. Wenn dir Berechnungen vorgelegt werden oder auf Wünsche nach irgendwelchen Veränderungen deinerseits eingegangen wird, sind das ausnahmslos Freiwilligkeiten des Jugendamts.
Eine Jugendamtsbeistandschaft ist ein Verhältnis zwischen Kind sowie der es vertretenden Mutter die das Kind in Obhut hat und dem Jugendamt, ähnlich einem Mandantenverhältnis zwischen Anwalt und Klient, aber mehr Rechte und weniger Pflichten. Du bist in diesem Verhältnis der Gegner, für dich müssen keinerlei Leistungen erbracht werden, sondern du musst leisten.
Stell dir also das Jugendamt als gegnerischern Anwalt vor, was es ja auch ist. Der kann auch sagen: Titel unterzeichnen, zackzack, wir verlangen Stufe 5 Düsseldorfer Tabelle. Und wenn du sagst, ich berechne aber meinen Unterhalt mit ganz anderem Ergebnis, kann der grinsen und gar nichts sagen, sondern dich einfach verklagen. Anträge gestellt und offen gerechnet wird nur vor Gericht und festgelegt auch.
Eine Jugendamtsbeistandschaft ist ein Verhältnis zwischen Kind sowie der es vertretenden Mutter die das Kind in Obhut hat und dem Jugendamt, ähnlich einem Mandantenverhältnis zwischen Anwalt und Klient, aber mehr Rechte und weniger Pflichten. Du bist in diesem Verhältnis der Gegner, für dich müssen keinerlei Leistungen erbracht werden, sondern du musst leisten.
Stell dir also das Jugendamt als gegnerischern Anwalt vor, was es ja auch ist. Der kann auch sagen: Titel unterzeichnen, zackzack, wir verlangen Stufe 5 Düsseldorfer Tabelle. Und wenn du sagst, ich berechne aber meinen Unterhalt mit ganz anderem Ergebnis, kann der grinsen und gar nichts sagen, sondern dich einfach verklagen. Anträge gestellt und offen gerechnet wird nur vor Gericht und festgelegt auch.