04-01-2017, 14:34
(04-01-2017, 13:52)p__ schrieb: Der kann auch sagen: Titel unterzeichnen, zackzack, wir verlangen Stufe 5 Düsseldorfer Tabelle. Und wenn du sagst, ich berechne aber meinen Unterhalt mit ganz anderem Ergebnis, kann der grinsen und gar nichts sagen, sondern dich einfach verklagen. Anträge gestellt und offen gerechnet wird nur vor Gericht und festgelegt auch.Andererseits gibt es aber durchaus auch Jugendamtsmitarbeiter, die nicht an Mehraufwand (den ein Gerichtsverfahren darstellt) interessiert sind.
Insofern kann eine Nachfrage durchaus zur Offenlegung der Rechenkünste führen.
... und wenn der Herr/die Dame nicht dazu bereit ist (und umgehend Klage einreicht), kannst Du immer noch das anerkennen bzw. titulieren, was sich aus Deiner Berechnung ergibt.