04-01-2017, 15:04
(04-01-2017, 14:34)united schrieb: Andererseits gibt es aber durchaus auch Jugendamtsmitarbeiter, die nicht an Mehraufwand (den ein Gerichtsverfahren darstellt) interessiert sind.
Sicher, aber was die im Jugendamt machen, ist immer ihre freie Entscheidung. Wenn die Lust haben, was auszufechten, tun sie das. Haben sie oft, es kostet sie nichts, hat kein Risiko, sie kennen die Richter und gegnerischen Anwälte aus langjährigen Erfahrungen sehr gut, die Verfahren sind immergleich und von wenig Tiefe. Gegenüber dem Vater sind sie zu nichts verpflichtet. Man kann da keine "Neuberechnung beantragen" oder so was. Mehr als drum bitten geht nicht und die Rechnung ist immer so einseitig wie die eines gegnerischen Anwalts.
Anders vor Gericht. Über gestellte Anträge muss entschieden werden, Nachvollziehbarkeit und Begründungen sind Pflicht. Das ist ein Anspruch. Gibts da Mängel, repariert vielleicht das OLG schlechte Arbeit. Zumindest sollte es so sein, wie es in der Praxis oft läuft wissen wir leider...