Nein, ich bin der Zahler
Ich hab gemeint, wenn ich einfach aufhöre zu zahlen, werde unauffindbar. Kann ich dann in meiner Abwesenheit nach §170 verurteilt werden, wenn es um Ehegattenunterhalt handelt.
Ich hab gemeint, wenn ich einfach aufhöre zu zahlen, werde unauffindbar. Kann ich dann in meiner Abwesenheit nach §170 verurteilt werden, wenn es um Ehegattenunterhalt handelt.