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Ehegattenunterhalt und §170 StGB
#9
(06-01-2017, 20:23)Bruno schrieb: Eine gesetzliche Grundlage für diese unterschiedliche Handhabung ist für mich jedoch nicht offensichtlich.
Weil ein Baby oder Kleinkind keinen H4 Antrag ausfüllen kann?

(06-01-2017, 20:02)Lelja schrieb: Also, wenn ich richtig verstanden habe, es häufen zwar Schulden an, aber strafrechtlich hab ich nichts zu befürchten
Ja
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Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Lelja - 06-01-2017, 12:11
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 06-01-2017, 15:09
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von blue - 06-01-2017, 21:52
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 09-01-2017, 21:37
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von p__ - 07-01-2017, 11:59
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RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 10-01-2017, 20:41

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