07-01-2017, 11:59
Klar, Schulden verjähren. Irgendwann zwischen drei und dreissig Jahren, je nach Lage der Dinge. "Schonvermögen" gibts nur bei ALG 2. Jedes Guthaben ausserhalb den Begrenzungen eines p-Kontos ist auch pfändbar. Und die Rente, dazu steht alles in § 851c ZPO, "Pfändungsschutz bei Altersrenten", da steht auch drin was du an Vorsorge aufbauen darfst.