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Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Fristen
#6
(04-01-2017, 17:03)Bruno schrieb: Ich es richtig das, es für die Planung eines Trennungszeitpunktes als auch für das Datum an dem die Scheidung ein gereicht wird es keine Rolle spielt ob die Seite die meinetwegen mehr verdient am Tag vor der Trennung als auch am Tag vor dem Einreichen der Scheidung jeweils eine z.B. 5% Gehaltserhöhung bekommt, weil eben nicht das Gehalt am Stichtag, sondern das Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate betrachtet wird ?

Der eine meiner Nachbarn, ist bei seiner Trennungsplanung recht gewissenhaft. Er hat kein Problem damit den einen oder anderen Tag ab zu warten, wenn an diesem dem die Sterne für sein Trennungsprojekt günstiger stehen. Immerhin hängt sein restliches Leben deutlich mit von einem mehr oder weniger sinnvollen Vorgehen ab.
Mein Nachbar hat gestern Abend bei mir nachgebohrt ob ich zu obiger Fragestellung etwas heraus bekommen habe. Die Zeitpunkte der beschriebenen zukünftigen 5 % Gehaltsänderungen der Gegenseite kennt er da diese im Tarifvertrag drin stehen. Da er selbst keinen Tarifvertrag unterliegt, wird seine eigene Hoffnung auf Gehaltserhöhung leider nicht in jedem Jahr erfüllt.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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RE: Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Fristen - von Bruno - 07-01-2017, 16:47

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