08-01-2017, 20:07
(08-01-2017, 16:22)Petrus schrieb: Wenn es zB. Gründe dafür gibt, dass die Unterhaltsempfängerin nicht Leistungsfähig ist und damit ihr Lebensbedarf vom Unterhalt abhängig ist, ist eine Verurteilung möglich.Du willst mir also sagen, dass eine Unterhaltsempfängerin kein H4 bekommt, wenn eine Verurteilung
des möglichen Unterhaltsleister möglich wäre? Woher bekommt dann die "Unterhaltsempfängerin" ihr Geld,
wenn der Schuft im Knast sitzt?
Wenn dem so wäre, wären unsere Strassen weitmehr von ObdachlosInnen bewohnt!