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Ehegattenunterhalt und §170 StGB
#24
(09-01-2017, 23:17)Bodenseebursche schrieb: Wer Unterhalt prellt, der prellt auch ganz selbstverständlich Sozialversicherungen, das Finanzamt usw.....

Nein, das stimmt absolut nicht.

Es reicht völlig aus, wenn der Unterhaltspflichtige seine Steuern und Sozialabgaben in einem Land zahlt, welches Deutschland davon keine Mitteilung macht.

Die in Deutschland typische Beflissenheit, alles jedem mitzuteilen der danach frägt, ist anderswo nicht so ausgeprägt. Es gibt durchaus Länder, die entsprechende Anfragen aus Deutschland belustigt ignorieren.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Lelja - 06-01-2017, 12:11
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 06-01-2017, 15:09
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 09-01-2017, 21:37
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von p__ - 07-01-2017, 11:59
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von p__ - 07-01-2017, 15:59
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 09-01-2017, 23:17
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Austriake - 10-01-2017, 08:20
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 10-01-2017, 20:41

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