(10-01-2017, 08:48)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: Ja klar - im Moment greifen sie noch.
Und die Rangfolge gilt erstmal, oder nicht?
Also nach Eingang der Titel ...
Im Prinzip ja, aber ....
Gehe einfach mal davon aus, dass sie einen Weg findet, VKH nutzt und die Zwangsvollstrecker erfolgreich auf deren eigenen Kosten verklagt.
Je nach Streitwert kostet dich das vermutlich 1k bis 3 k.
Nicht vergessen: Du lebst im deutschen Rechtsgebiet und die KM ist offensichtlich eine liebevolle und erfolgreiche sich aufopfernde Mutter
So ist es mir persönlich als alleinerziehender Vater ergangen, es kann bei euch natürlich auch ganz anders laufen
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